Ein Kunst·werk von Harald Naegeli wird aus versehen weg·geputzt
Viele Menschen sprayen Graffiti an Haus·wände.
Das bedeutet:
Sie benützen Sprüh·farbe.
Damit malen sie Bilder oder Schrift an Wände.
Aber:
Das ist verboten.
Die Stadt Köln hat 2 Reinigungs·kräfte beauftragt.
Die beiden sollten einen Graffiti-Schriftzug an einer Wand entfernen.
Das haben die beiden Reinigungs·kräfte gemacht.
Und danach haben sie noch ein Graffiti entfernt.
Ein Graffiti von einem Skelett.
Aber:
Dieses Graffiti war ein bekanntes Kunst·werk.
Der Schweizer Künstler Harald Naegeli hat es gemacht.
Sein Spitz·name ist: Sprayer von Zürich.
Er hat als einer der ersten Künstler Graffiti als Kunst·form benutzt.
Im Jahr 1980 hat Harald Naegeli ein Skelett an die Wand einer Kirche gesprayt.
Das war eigentlich verboten.
Aber sein Wand·bild ist ein Kunst·werk.
Darum wurde es später unter Denkmal·schutz gestellt.
Das bedeutet:
Es soll erhalten werden.
Es darf nicht verändert werden.
Aber:
Die beiden Reinigungs·kräfte haben nicht erkannt, dass das Graffiti ein Kunst·werk ist.
Sie haben es fast komplett weg·geputzt.
Nur der Kopf und die Hände sind noch zu sehen.
Was passiert jetzt?
Harald Naegeli wurde gefragt:
Kann er nach Köln reisen?
Und kann er das Kunst·werk reparieren?
Aber Harald Naegeli ist schon 84 Jahre alt.
Er sagt:
Er kann nicht mehr nach Köln reisen.
Er ist dafür nicht fit genug.
Aber er sagt auch:
Ein anderer Künstler oder eine andere Künstler*in kann das Kunst·werk reparieren.
Das ist in Ordnung für ihn.
Das bedeutet:
Das Kunst·werk wird bald wieder repariert.
Die fehlenden Teile werden wieder neu gemalt.
Aber bis jetzt weiß man noch nicht:
Wer wird es machen?