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Fahren ohne Fahrschein ist jetzt keine Straf·tat mehr

Fürs Fahren ohne Fahr·schein bekommt man eine Strafe.

Zum Beispiel:
Eine Frau fährt mit der Bahn durch Köln.
Aber sie hat kein Ticket.
Sie wird kontrolliert.
Der Fahrkarten·kontrolleur schreibt den Namen und die Adresse der Frau auf.
Sie bekommt dann Post von der Polizei.
Sie muss eine Strafe bezahlen.
Aber sie kann die Strafe nicht bezahlen.
Sie hat kein Geld dafür.
Dann wird die Strafe umgewandelt.
Die Frau muss ins Gefängnis.
Weil sie kein Ticket hatte und kein Geld für die Geld·strafe.

So kamen jedes Jahr 9.000 Menschen ins Gefängnis.

Aber das ändert sich jetzt.
Man darf immer noch nicht ohne Ticket Bahn oder Bus fahren.
Aber es ist keine Straf·tat mehr.
Es ist nur noch eine Ordnungs·widrigkeit.
Das bedeutet:
Es ist immer noch verboten.
Man muss immer noch eine Strafe dafür bezahlen.
Aber niemand kommt mehr ins Gefängnis.
Auch wenn die Person die Geldstrafe nicht bezahlen kann.

Fach·leute sagen:
Das ist eine gute Entscheidung.
Ein Tag im Gefängnis kostet viel Geld.
Viel mehr Geld als die Geld·strafe.
Und Armut wird nicht mehr bestraft.

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