Das Hof·bräu·haus und das Hof·brau·haus streiten sich vor Gericht
In München gibt es das Hof·bräu·haus.
Dort kann man Bier trinken.
Und man kann etwas essen.
In Dresden gibt es das Hof·brau·haus.
Dort kann man Bier trinken.
Und man kann etwas essen.
Das Münchner Hof·bräu·haus gibt es schon viel länger.
Seit 1589.
Das Dresdner Hof·brau·haus gibt es seit 1731.
Die Besitzer des Münchner Hof·bräu·hauses finden:
Das Brau·haus in Dresden darf nicht Hof·brau·haus heißen.
Sie glauben:
So kann man das Brau·haus in München und das in Dresden leicht verwechseln.
Viele Menschen aus anderen Ländern kennen den Buchstaben ä nicht.
Das bedeutet:
Sie erkennen den Unterschied nicht zwischen Hof·bräu·haus und Hof·brau·haus.
Auch an anderen Orten gibt es Brauhäuser.
Zum Beispiel in den Städten Klagenfurt, Berlin, Hamburg und Las Vegas.
Aber die Brauhäuser dort zahlen Geld an das Münchner Hof·bräu·haus.
Darum dürfen sie den Namen benutzen.
Das Dresdner Hof·brau·haus zahlt kein Geld an das Münchner Hof·bräu·haus.
Jetzt muss ein Gericht darüber entscheiden:
Sind die beiden Namen sich zu ähnlich?
Kann man sie leicht verwenden?
Und wer darf den Namen benutzen?
Und wer nicht?