Die Polizei warnt: Die Jahreszahl 2020 darf man nicht abkürzen
Seit 2 Wochen haben wir das Jahr 2020.
Viele Menschen kürzen die Jahres-Zahl beim Schreiben ab.
Zum Beispiel:
Sie schreiben 13.1.20.
Und nicht:
13.1.2020.
Die Polizei warnt aber:
Das ist gefährlich.
Warum?
Zum Beispiel:
Sie schreiben auf eine Überweisung bei der Bank 13.1.20.
Dann kann ein Betrüger noch eine andere Zahl dahinter-schreiben.
Zum Beispiel 13.1.2021.
Dann kann das Geld ein Jahr später nochmal überwiesen werden.
Das kann auch mit einem Scheck passieren.
Oder:
Sie schreiben eine Rechnung.
Auf der Rechnung steht das Datum 13.1.20.
Ein Betrüger kann eine 19 dahinter-schreiben.
Dann sieht das Datum so aus:
13.1.2019.
Der Betrüger kann dann sagen:
Die Rechnung ist schon alt.
Darum rät sie Polizei:
Schreiben Sie die Jahres-Zahl 2020 immer aus.
Kürzen Sie sie nicht ab.