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Die Eltern von einem toten Mädchen streiten sich mit Facebook

In Berlin ist ein Mädchen gestorben.
Sie war 15 Jahre alt.
Sie wurde von einer U-Bahn überfahren.
Die Eltern von dem Mädchen wissen nicht:
War es ein Unfall?
Oder wollte das Mädchen nicht mehr leben?
Das wollen sie jetzt heraus-finden.
Darum wollen sie die Facebook-Nachrichten von ihrer toten Tochter lesen.

Facebook sagt aber: Die Eltern dürfen die Nachrichten nicht lesen.
Die Eltern haben die Nachrichten nicht geerbt.
Darum gibt es jetzt eine Verhandlung bei Gericht.

Das Gericht soll klären:
Dürfen die Eltern die Nachrichten lesen oder nicht?

Ein Gerichts-Saal in Aachen

Ein Gerichts-Saal in Aachen, Bild: Von ACBahn - Eigenes Werk, CC BY 3.0



Facebook sagt: Das Mädchen hat Facebook-Nachrichten von anderen Menschen bekommen.
Diese Menschen haben ihr private Dinge geschrieben.
Darum dürfen die Eltern die Nachrichten nicht lesen.

Das Gericht sagt: Facebook und die Eltern sollen sich einigen.
Facebook könnte zum Beispiel die Namen von den Leuten durch-streichen, die dem Mädchen geschrieben haben.
Dann können die Eltern sie lesen.

Facebook und die Eltern haben jetzt bis Mai Zeit.
Solange können sie sich einigen.
Sie können zusammen eine Lösung finden.
Wenn das nicht klappt, dann entscheidet das Gericht.

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