Gerichts-Streit um ein Brautkleid
2 Frauen haben Streit um ein Braut-Kleid.
Jetzt hat ein Gericht den Streit geklärt.
Eine Frau hat in einem Braut-Geschäft in Bonn Kleider anprobiert.
Zusammen mit ihrem Verlobten.
Und zusammen mit ihrer Trau-Zeugin.
[Eine Trau-Zeugin oder ein Trau-Zeuge sind Menschen, die bei einer Hochzeit dabei sind.
Sie sind die Zeugen der Hochzeit.
Sie unterschreiben die Hochzeits-Papiere.
Trau-Zeugen sind oft gute Freunde.
Oder Familien-Mitglieder.]
In einem Braut-Geschäft muss man oft einen Termin ausmachen.
Nur dann kann man Kleider anprobieren.
Es dauert oft lange.
Und man muss gut beraten werden.
Die Frau hatte keinen Termin in dem Geschäft.
Das Geschäft wollte bald schließen.
Trotzdem durfte die Frau Kleider anprobieren.
2 Stunden lang.
Dann hat sie ein Braut-Kleid gefunden.
Sie hat sich noch einen Unter-Rock dazu ausgesucht.
Und einen Kopf-Schmuck.
Die Braut hatte nicht genug Geld.
Sie konnte das Kleid nicht sofort bezahlen.
Sie hat eine Anzahlung gemacht.
Das heißt:
Sie hat nur einen Teil von dem Geld bezahlt.
Nämlich 247 Euro.
Die Verkäuferin hat aufgeschrieben:
Die Frau hat das Kleid gekauft.
Der Rest vom Geld wird später bezahlt.
Später kam die Frau wieder in den Laden.
Aber sie wollte das Kleid nicht abholen.
Sie wollte ihr Geld zurück-haben.
Die Verkäuferin sagt:
Die Frau hatte ein anderes Kleid im Internet gekauft.
Sie will ihr das Geld nicht zurück-geben.
Sie will 120,- Euro von dem Geld behalten.
Weil die Frau das Kleid gekauft hat.
Und weil sie es jetzt nicht haben will.
Die Frau sagt:
Das stimmt nicht.
Sie hat kein anderes Kleid.
Sie wird nicht heiraten.
Die Hochzeit ist geplatzt.
Jetzt hat ein Gericht den Streit geklärt.
Das Gericht hat entschieden:
Die Frau muss die 120,- Euro bezahlen.
Das heißt: Sie kriegt 127,- Euro von ihrem Geld zurück.
Sie muss 100,- bezahlen für den Unter-Rock und den Kopf-Schmuck.
Dann ist der Streit geklärt.
Beide Frauen sind damit einverstanden.