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Menschen mit Behinderung sind nicht einverstanden mit den Änderungen am Behinderten·gleichstellungs·gesetz

Was ist das BGG?

In Deutschland gibt es das Behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist BGG.
Ziel dieses Gesetzes ist:
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Chancen haben wie Menschen ohne Behinderung.
Und dafür muss es Barriere·freiheit geben. 

Das BGG gilt seit dem Jahr 2002.
Also seit 24 Jahren.

Veränderungen des BGG

Jetzt sollen Teile des BGG neu geschrieben werden.
Das Fach·wort dafür ist Novellierung.

Durch eine Novellierung soll ein Gesetz verbessert werden.
24 Jahre sind eine lange Zeit.
In dieser Zeit gab es viele Veränderungen.
Und an diese Veränderungen soll das Gesetz angepasst werden.

Die größte Veränderung ist:
Auch private Firmen sollen in Zukunft barriere·freie Angebote machen.
Das sind zum Beispiel:

  • Kinos
  • Apotheken
  • Arzt·praxen
  • Geschäfte
  • Onliine·shops
  • Restaurants
  • Kneipen
  • und viele andere Anbieter*innen

Am 11. Februar 2026 wurde ein Entwurf vorgelegt.
Das bedeutet:
Politiker*innen haben einen neuen Gesetzes·text für das BGG geschrieben.
Mit allen Änderungen.
Jetzt wird über den Text und die Veränderungen diskutiert.

Leider gibt es den BGG-Entwurf nicht in Leichter Sprache.

Menschen mit Behinderung sind nicht einverstanden

Viele Menschen mit Behinderungen sind nicht mit den Veränderungen des BGG einverstanden.
Sie protestieren dagegen.
Sie finden:
Die Veränderungen reichen nicht aus.
Das Gesetz wird so nicht verbessert.

Vor allem mit diesen 8 Punkten sind viele Menschen mit Behinderung nicht einverstanden:

  1. Das Gesetz löst viele Probleme nicht auf Dauer.
    Viele Lösungen sind nur Lösungen für eine kurze Zeit.
    Eine Person mit Behinderung entdeckt eine Stufe?
    Ein Formular in schwerer Sprache?
    Oder ein Video ohne Unter·titel?
    Dann muss die Person mit Behinderung nach·fragen.
    Immer wieder neu.
    Die Probleme werden zur Privatangelegenheit von Menschen mit Behinderung.

  2. In Zukunft sollen auch private Firmen barriere·frei werden.
    Also zum Beispiel Geschäfte, Kinos oder Friseure.
    Das ist gut.
    Aber die Firmen haben sehr viel Zeit dafür.
    Manche Angebote müssen erst im Jahr 2045 barrierefrei werden.
    Also erst in 20 Jahren.
     
    Im neuen Gesetz steht auch:
    Vielleicht ist die Barrierefreiheit zu kompliziert für die Firma.
    Oder zu teuer.
    Dann muss die Firma ihr Angebot nicht barriere·frei machen.
  1. Das Angebot einer privaten Firma ist nicht barriere·frei?
    Dann sagt das neue BGG:
    Menschen mit Behinderung können keinen Schadens·ersatz und keine Entschädigung bekommen.

    Das Angebot der Deutschen Bahn ist nicht barriere·frei?
    Dann können Menschen mit Behinderung nur sehr wenig Entschädigung bekommen.
    Höchstens 1.000 Euro.

  2. Es gibt Barrieren.
    Menschen mit Behinderung wollen sich dagegen wehren.
    Sie können vor Gericht klagen.
    Aber dann passiert nichts.
     Es wird festgestellt:
    Gibt es eine Barriere oder nicht?
    Das bedeutet aber nicht:
    Die Barriere muss entfernt werden.
    Man kann also sagen:
    Das neue BGG hat keine Kraft.

  3. Menschen mit Behinderung wollen sich gegen eine Barriere wehren.
    Aber dafür haben sie nur wenig Zeit.
    Nur 4 Monate.
    Fach·leute finden:
    Das ist viel zu kurz.

  4. Ein Mensch mit Behinderung wurde diskriminiert?
    Also der Mensch mit Behinderung hat Benachteiligung erlebt?
    Dann muss der Mensch mit Behinderung die Diskriminierung beweisen.
    Das ist nicht leicht.
    Darum fordern Selbstvertreter*innen Beweis·erleichterung.
    Das bedeutet:
    Es muss einfacher werden, die Diskriminierung zu beweisen.
    In anderen Gesetzen ist das schon so.
    Zum Beispiel im Allgemeinen Gleich·behandlungs·gesetz.

  5. Für manche Projekte vergibt der Staat Geld.
    Manchmal auch sehr viel Geld.
    Der Staat fördert verschiedene Projekte.
    Auch wenn die Projekte nicht barriere·frei sind.
    Das schließt Menschen mit Behinderung aus.
    Das darf nicht sein!

  6. Eine Firma will ihr Angebot barriere·frei machen?
    Bis jetzt bekommen die Firmen dafür keine Förderung.
    Auch das muss sich ändern!

René Schaar hat diese Forderungen in schwerer Sprache aufgeschrieben.
Hier kann man seine Forderungen lesen.
Anne Leichtfuß hat die Forderungen in Leichte Sprache übersetzt.

Wie geht es jetzt weiter?

René Schaar hat eine Petition gemacht.
Also eine Unterschriften·liste.
Diese Liste kann man im Internet unterschreiben.
Das bedeutet dann:
Ich bin mit den Änderungen im Behinderten·gleichstellungs·gesetz nicht einverstanden.
Diese Unterschriften werden dann an Politiker*innen weiter·gegeben.
Als Protest.
Hier kann man die Petition unter·schreiben.

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