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Was ist die Unschulds·vermutung?

In der Leichten Sprache werden nur wenige Fremd·wörter benutzt.
Meistens guckt man:
Wie kann man ein Fremd·wort durch ein leichteres Wort aus·tauschen?

Aber durch die Arbeit mit den Prüfer*innen habe ich gemerkt:
Viele von ihnen lieben Fremd·wörter.
Sie benutzen sie gerne.
Darum erklärt Einfachstars Fremd·wörter.

Heute: Was ist die Unschulds·vermutung?

Deutschland ist ein Rechts·staat.
Das bedeutet:
Hier gelten Rechte und Gesetze.
Und diese Rechte und Gesetze sind erst·mal für alle Menschen gleich.

Die Unschulds·vermutung bedeutet:
Eine Person ist unschuldig.
Solange bis ihre Schuld bewiesen ist.

Wichtig ist auch:
Der Mensch muss seine Unschuld nicht beweisen.
Der Staat muss beweisen:
Die Person ist schuldig.

Aber was bedeutet das genau?

Zum Beispiel:

In einem Laden wird Geld gestohlen.
Die Chefin denkt:
Es war ihre Mit·arbeiterin Frau Schmidt.
Die Polizei denkt das auch.

Aber:
Es gibt noch keinen Beweis.
Niemand hat gesehen, wer das Geld genommen hat.

Dann gilt:
Die Mitarbeiterin Frau Schmidt ist unschuldig.
Bis ein Gericht ihre Schuld beweist.

Das ist wichtig.
Denn es heißt:
Man darf niemanden einfach bestrafen.
Nur weil man die Person verdächtigt.
Nur ein Gericht kann entscheiden:
Ist eine Person schuldig oder nicht?

Möchtest Du Dir ein Fremd·wort wünschen?
Dann wird es auch bei Einfachstars erklärt.
Schreib einfach eine E-Mail an: anne@einfachstars.info.

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