Was ist die Unschulds·vermutung?
In der Leichten Sprache werden nur wenige Fremd·wörter benutzt.
Meistens guckt man:
Wie kann man ein Fremd·wort durch ein leichteres Wort aus·tauschen?
Aber durch die Arbeit mit den Prüfer*innen habe ich gemerkt:
Viele von ihnen lieben Fremd·wörter.
Sie benutzen sie gerne.
Darum erklärt Einfachstars Fremd·wörter.
Heute: Was ist die Unschulds·vermutung?
Deutschland ist ein Rechts·staat.
Das bedeutet:
Hier gelten Rechte und Gesetze.
Und diese Rechte und Gesetze sind erst·mal für alle Menschen gleich.
Die Unschulds·vermutung bedeutet:
Eine Person ist unschuldig.
Solange bis ihre Schuld bewiesen ist.
Wichtig ist auch:
Der Mensch muss seine Unschuld nicht beweisen.
Der Staat muss beweisen:
Die Person ist schuldig.
Aber was bedeutet das genau?
Zum Beispiel:
In einem Laden wird Geld gestohlen.
Die Chefin denkt:
Es war ihre Mit·arbeiterin Frau Schmidt.
Die Polizei denkt das auch.
Aber:
Es gibt noch keinen Beweis.
Niemand hat gesehen, wer das Geld genommen hat.
Dann gilt:
Die Mitarbeiterin Frau Schmidt ist unschuldig.
Bis ein Gericht ihre Schuld beweist.
Das ist wichtig.
Denn es heißt:
Man darf niemanden einfach bestrafen.
Nur weil man die Person verdächtigt.
Nur ein Gericht kann entscheiden:
Ist eine Person schuldig oder nicht?
Möchtest Du Dir ein Fremd·wort wünschen?
Dann wird es auch bei Einfachstars erklärt.
Schreib einfach eine E-Mail an: anne@einfachstars.info.


