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Eine Frau benutzt eine pink·farbene Park·scheibe und muss eine Strafe zahlen

Eine Frau hat in Braunschweig geparkt.
Sie hat ihre Parkzeit auf einer Park·scheibe eingestellt.
Und sie hat die Park·scheibe ins Auto gelegt.
Aber sie muss trotz·dem eine Strafe bezahlen.

Warum?

Die Park·scheibe der Frau war pink.
Aber das Gesetz sagt:
Eine Park·scheibe muss in Deutschland blau sein.
Eine pink·farbene Park·scheibe gilt nicht.
Es ist so, als hätte die Frau gar keine Park·scheibe.

Die Frau hat einen Straf·zettel bekommen.
Und sie musste 20 Euro Strafe zahlen.

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