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Ein Mann zerstört seinen Reise·pass und darf nicht aus·reisen

Ein 22-jähriger Mann wollte mit dem Flugzeug verreisen.
Er wollte vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nach London fliegen.
Am Flughafen wurde sein Reise·pass kontrolliert.
Bei der Kontrolle ist aufgefallen:
Der Mann hat.2 Seiten aus seinem Reise·pass heraus·gerissen.
Er sagt:
Er hat die Seiten für Notizen benutzt.
Und er sagt:
Er wusste nicht, dass das verboten ist.

Der Mann durfte mit diesem Reise·pass nicht aus·reisen.
Er konnte nicht nach London fliegen.
Und er muss eine Strafe bezahlen.
Weil er seinen Reise·pass kaputt gemacht hat.

Denn:
Der eigene Reisepass gehört einem Menschen nicht.
Er gehört immer noch der Bundes·republik Deutschland.
Ich darf den Pass benutzen.
Aber er gehört mir nicht.
So steht es im Gesetz.

Das bedeutet:

  • Ich darf meinen Reise·pass nicht kaputt machen.
  • Ich muss den Reise·pass gut auf·heben.
  • Ich muss melden, wenn ich meinen Reise·pass verloren habe.
  • Ich muss melden, wenn mein Reise·pass gestohlen wurde.

Der Mann muss jetzt eine Strafe wegen Sach·beschädigung bezahlen.
Er hat einen neuen Reise·pass beantragt.

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