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Eltern dürfen ihr Kind nicht J nennen

Ein Eltern-Paar in der Schweiz hat eine Tochter bekommen.
Jetzt wollten die Eltern beim Standes-Amt ihre Tochter anmelden.
Und sie wollten ihr einen Namen geben.

Die beiden Eltern wollten ihrer Tochter mehrere Namen geben.
Zum Beispiel den Namen J.
J soll keine Abkürzung sein.
Der Buchstabe J soll an die Ur-Groß-Eltern des Mädchens erinnern.
Die beiden hießen Johanna und Josef.
Der Buchstabe soll Englisch ausgesprochen werden: "Jay".

Der Buchstabe J

Der Buchstabe J, Bild: www.pixabay.com



Das Standes-Amt sagt jetzt:
Die Eltern dürfen ihre Tochter nicht J nennen.
Es ist verwirrend.
J ist kein Name.

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