Eltern dürfen ihr Kind nicht J nennen
Ein Eltern-Paar in der Schweiz hat eine Tochter bekommen.
Jetzt wollten die Eltern beim Standes-Amt ihre Tochter anmelden.
Und sie wollten ihr einen Namen geben.
Die beiden Eltern wollten ihrer Tochter mehrere Namen geben.
Zum Beispiel den Namen J.
J soll keine Abkürzung sein.
Der Buchstabe J soll an die Ur-Groß-Eltern des Mädchens erinnern.
Die beiden hießen Johanna und Josef.
Der Buchstabe soll Englisch ausgesprochen werden: "Jay".
Das Standes-Amt sagt jetzt:
Die Eltern dürfen ihre Tochter nicht J nennen.
Es ist verwirrend.
J ist kein Name.