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Ein Mann darf nicht gekündigt werden - obwohl er eine Frau belästigt hat

2012 ist etwas passiert.
Ein Auto-Mechaniker hat sich an seiner Arbeit gewaschen und umgezogen.
In dem Raum war auch eine Frau.
Sie hat dort sauber gemacht.
Der Mann hat sie belästigt.
Er hat ihren Busen angefasst.
Obwohl sie das nicht wollte.
Deswegen hat der Mann die Kündigung bekommen.
Er durfte nicht länger in der Auto-Werkstatt arbeiten.

Der Mann hat sich entschuldigt.
Er hat der Frau einen Brief geschrieben.
Und er hat ihr Schmerzens-Geld bezahlt.
Die Frau hat seine Entschuldigung angenommen.

 



Danach ist der Mann vor Gericht gegangen.
Er fand: Die Kündigung war nicht richtig.
Er wollte weiter in der Auto-Werkstatt arbeiten.

Jetzt gab es eine Gerichts-Verhandlung.
Beim Bundes-Arbeits-Gericht.
Das Gericht hat ein Urteil dazu gefällt.
Es hat dem Mann recht gegeben.
Das Urteil ist: Der Mann hätte nicht gekündigt werden sollen.
Er hätte nur eine Abmahnung bekommen sollen.
Erst bei 3 Abmahnungen wird man gekündigt.
Der Mann darf seinen Job behalten.
Er darf weiter in der Werkstatt arbeiten.
Der Grund ist: Es ist nur 1x passiert.
Und der Mann hat sofort erkannt, dass er einen Fehler gemacht hat.
Und er hat sich entschuldigt.

Viele Menschen finden: Das Urteil ist falsch.
Sie finden: Das Urteil ist respekt-los.
Es geht dabei nicht um das Opfer.
Sie finden: Das Urteil bedeutet: Belästigung ist ok.
Viele Zeitungen schreiben jetzt darüber.

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