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Mieter dürfen im Stehen pinkeln

In Düsseldorf gab es eine Gerichts-Verhandlung.
Es ging dabei um Geld.
Und ums Pinkeln.

Ein Mann hat eine Wohnung vermietet.
Ein anderer Mann hat darin gewohnt.
Er war der Mieter der Wohnung.
In der Wohnung hat er auch die Toilette benutzt.



Viele Menschen pinkeln im Sitzen.
Aber manche Männer pinkeln im Stehen.
Dabei spritzt Urin auf den Boden.
Das ist auch in dieser Wohnung passiert.

In der Toilette gab es einen Marmor-Boden.
Das ist ein Boden aus Stein.
Durch das Urin hat sich der Boden verändert.
Er glänzt nicht mehr.
Der Vermieter will das reparieren lassen.

Der Mieter hat Kaution für die Wohnung bezahlt.
Das bedeutet: Man bezahlt das Geld beim Einzug.
Manchmal geht in der Wohnung etwas kaputt.
Dann kann der Vermieter die Reparatur bezahlen.
Dafür nimmt er das Geld von der Kaution.
Wenn nichts kaputt geht, bekommt der Mieter sein Geld zurück.
Aber erst, wenn er aus der Wohnung auszieht.

Der Vermieter wollte die Kaution behalten.
Und davon die Reparatur bezahlen.
Das Gericht hat jetzt entschieden: Das darf er nicht.

Der Richter findet:
Viele Männer pinkeln im Stehen.
Jeder weiß das.
Aber: Nur wenige Menschen wissen, dass davon der Fußboden kaputt gehen kann.
Der Vermieter hätte es dem Mieter sagen müssen.
Das hat er nicht gemacht.
Also darf er kein Geld von der Kaution nehmen.
Er muss die Reparatur selbst bezahlen.

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