Haken·kreuze über·malen ist nicht verboten
In der Stadt Göttingen haben Menschen Haken·kreuze an ein Hoch·haus gemalt.
Haken·kreuze waren in der Nazi·zeit das Zeichen für Adolf Hitlers Partei NSDAP.
Unter diesem Zeichen wurden in der Nazi·zeit Millionen Menschen verfolgt und ermordet.
Heute stehen Haken·kreuze immer noch für die Ziele der Nazis:
Für die Ausgrenzung von Menschen aus anderen Ländern.
Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung.
Die Ausgrenzung von jüdischen Menschen.
Und die Ausgrenzung von Menschen, die anders denken.
Haken·kreuze sind heute ein verbotenes Zeichen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Man darf kein T-Shirt mit einem Haken·kreuz tragen.
Oder man darf keine Haken·kreuze in Zeitungen abdrucken.
Aber:
In Göttingen haben Menschen trotzdem Hakenkreuze an die Wände eines Hoch·hauses gemalt.
Obwohl es verboten ist.
Die Gruppe "Bündnis gegen Rechts" aus Göttingen fand das nicht gut.
Sie finden:
Die Haken·kreuze sind ein Zeichen für Hass.
Darum haben sie entschieden:
Sie übermalen die Haken·kreuze mit Herzen.
So wie auf diesem Bild.
Das ist im Dezember 2024 passiert.
Dann hat die Hausverwaltung die Gruppe "Bündnis gegen Rechts" angezeigt.
Sie finden:
Die Herzen sind Sach·beschädigung.
Denn die Haus·wand wurde dadurch verändert.
Gegen den Willen der Haus·besitzer*innen.
Jetzt hat ein Gericht darüber entschieden.
Die Entscheidung ist:
Die Herzen sind keine Sach·beschädigung.
Das Gericht sagt:
Die Haken·kreuze waren zuerst da.
Sie sind ein verbotenes Zeichen.
Die Haus·wand war also schon beschmiert.
Da hat sich die Haus·verwaltung nicht beschwert.
Erst dann hat die Gruppe die Herzen darüber·gemalt.
Und das ist keine Sach·beschädigung.
Es beschädigt das Haus nicht.
Darum bekommt die Gruppe "Bündnis gegen Rechts" keine Strafe dafür.